Ist Telefonmarketing in Deutschland verboten?
Wenn wir uns diese Frage stellen ist grundsätzlich einmal zwischen den zwei Ebenen der Telefonakquise, dem B2C und dem B2B zu unterscheiden. Es natürlich immer mal wieder Leute die diese zwei Bereiche gerne in einen Topf werfen. Jedoch liegt genau darin der große Unterschied. Während im B2C nahezu ausnahmslos verboten müssen wir im B2B schon etwas genauer hinsehen. Hier differenziert der Gesetzgeber ganz klar. Gesetzlich seit dem 4. August 2009 in§ 7 Abs.2 Nr. 2 UWG) wurde die Frage ob die Telefonakquise B2B verboten ist klar geregelt.
Unter welchen Voraussetzung ist Telefonmarketing B2B erlaubt?
Im Klartext bedeutet das für ein Call Center folgendes:
- Bestandskundenpflege: Anrufe bei Bestandkunden mit dem Ziel der Kundenbindung über Telemarketing sind grundsätzlich erlaubt mit Ausnahme derjenigen Kunden welche die Einwilligung dafür explizit entzogen haben.
- Potenzielle Neukunden: Interessenten die noch keine Kunden sind aber die Einwilligung für Telefonanrufe erteilt haben.
- Für B2B gilt der 1. Punkt, der 2. Punkt und zusätzlich sind anrufe erlaubt, wenn eine mutmaßliche Einwilligung des potenziellen Neukunden vorliegt.
Ganz entscheidend ist hierbei der 3. Punkt zu beachten.
Die Kontaktdaten eines Entscheiders zu recherchieren gehört zu den wichtigsten Aufgaben im Dialogmarketing B2B.
Das heißt im Klartext und in der Praxis, wenn ich im Geschäftskundenbereich eine Software oder ein Tool entwickelt habe die ein enormes Potenzial zur Kostenersparnis für sämtliche SAP, IBM oder Oracle Kunden mit sich trägt dann ist es mir erlaubt all diese Firmen anzurufen welche von dieser Innovation profitieren würden, wenn sie diese einsetzten. Falls mir dann der jeweilige Entscheider nach dem Kaltakquise- Erstgespräch die Erlaubnis gegeben hat Ihn wieder anrufen zu dürfen und/oder eine E-Mail mit entsprechenden
Produktinformationen zu senden darf ich mit dem Kundenakquise Prozess fortfahren. Lehnt er ab, und möchte er diesbezüglich nie wieder angerufen werden muss ich das akzeptieren und darf Ihn dann auch nicht nochmal mit diesem Thema nerven bzw. muss die bis zum diesem Zeitpunkt gewonnen Kontaktdaten löschen falls gewünscht.
Im Falle das der Leser dieses Artikels ein Unternehmer ist der sich gerne in eine Art „Robinsonliste“ eintragen würde damit er niemals wieder von irgendeinem Call Center Agent angerufen werden kann müssen wir leider enttäuschen denn nicht alle Agenturen berufen sich auf derartige Listen und gesetzlich ist im B2B ein Unternehmen oder eine Zielperson dazu angehalten jeden Anbieter einzeln, die Befugnisse Werbeanrufe zu tätigen, zu entziehen.
Nochmal, wichtig! Im B2C ist die Lage eine völlig andere, hier wurden gemäß §20 UWG im Juni 2013 die Regelungen noch einmal verschärft. Im Klartext heißt das, es können bei Missachtung der Gesetze Bußgelder mit 50.000 Euro und mehr fällig werden.
Also, ich hoffe wie auch schon in meinem Video erklärt das es jetzt für alle Beteiligten super klar ist was genau im B2B Telemarketing bzw. Vertrieb erlaubt ist und was nicht. Ich wünsche euch allen weiterhin viel Erfolg bei der Neukundengewinnung!